Energage General Terms

Diese Bedingungen wurden aus dem Englischen übersetzt. Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Übersetzungen haben, wenden Sie sich bitte an uns unter support@talentquest.com.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen Vertrag zwischen Ihnen und Energage („die Vereinbarung“) über die Nutzung der Energage-Plattform. Falls Abonnementdienste über einen Serviceauftrag erworben wurden, sind dieser Serviceauftrag und dessen Bedingungen ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt Ihre Nutzung von und Ihren Zugriff auf die Produkte, Websites, Software, Daten und/oder andere damit verbundene Anwendungen oder Dienste von Energage, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Übersetzungs-, Schulungs- und Support-Ressourcen sowie Experten, Analysen und Feedback auf individueller und organisatorischer Ebene (zusammen im Folgenden die „Dienste“).

Bestimmte Funktionen der Dienste – einschließlich unserer SMS-Funktionalität – unterliegen zusätzlichen Bedingungen (die „SMS-Bedingungen“). Die aktuelle Version der SMS-Bedingungen finden Sie unter Energage.com/sms-terms/. Die SMS-Bedingungen werden durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und haben in Bezug auf die SMS-Funktion Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Als Kunde erklären Sie sich mit dieser Vereinbarung einverstanden, indem Sie ein Dokument unterzeichnen, das auf diese Vereinbarung verweist (und Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden und stimmen der Verwendung elektronischer Signaturen zum Abschluss dieser Vereinbarung oder damit verbundener Dokumente zu), oder indem Sie die Dienste nutzen, je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn Sie eine Organisation sind, muss die Person, die dieser Vereinbarung in Ihrem Namen zustimmt, befugt sein, Sie an diese Vereinbarung zu binden, und sowohl Sie als auch diese Person versichern, dass dies der Fall ist.

In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff:

  • „Aggregierte Daten“ bezeichnet anonymisierte Datensätze, die aus Daten mehrerer Quellen zum Zwecke der Forschung und Analyse abgeleitet wurden. Aggregierte Daten umfassen keine personenbezogenen Daten oder andere Informationen, die eine natürliche Person vernünftigerweise identifizieren oder mit ihr in Verbindung bringen könnten;
  • „Änderungsauftrag“ bezeichnet das Bestellformular, in dem Änderungen an den vom Kunden bestellten spezifischen Abonnementdiensten dargelegt sind;
  • Kunde, Sie oder Ihr die Organisation, die die Dienste nutzt;
  • Unter „Kundendaten“ sind alle Daten und Informationen zu verstehen – mit Ausnahme von Rohdaten aus Umfragen –, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer an die Dienste übermitteln, hochladen oder auf andere Weise bereitstellen, einschließlich Daten, die für Zwecke des Talentmanagements eingegeben werden (z. B. Selbsteinschätzungen, Beurteilungen durch Vorgesetzte, Ziele, Feedback-Kommentare und Anhänge), sowie Daten, die bereitgestellt werden, um Energage die Durchführung einer Bewertung zu ermöglichen (z. B. demografische und unternehmensbezogene Informationen, die für die Verteilung einer Umfrage an die Teilnehmer erforderlich sind, wie E-Mail-Adresse, Name oder Unternehmensstandort). Zur Klarstellung: Kundendaten umfassen keine aggregierten Daten, anonymisierten Daten oder Rohdaten aus Umfragen;
  • Anonymisierte Daten sind Daten, aus denen eindeutige Identifikatoren einer natürlichen Person dauerhaft entfernt wurden. Anonymisierte Daten umfassen keine personenbezogenen Daten oder andere Informationen, die eine natürliche Person vernünftigerweise identifizieren oder mit ihr in Verbindung bringen könnten;
  • „Arbeitgeber-Anerkennungsprogramm“ bezeichnet eine Sammlung von Auszeichnungen und anderen Anerkennungen, die auf verschiedenen von Energage festgelegten Zulassungskriterien basieren, darunter unter anderem geografische Lage, Branche, Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterdemografie, sowie auf der Grundlage der jüngsten Arbeitsplatzumfrage des Kunden, die innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Frist für die Anerkennung durchgeführt wurde. Ein Beispiel hierfür wäre das „Top Workplaces“-Programm;
  • „Energage“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet Energage, LLC;
  • „Geistiges Eigentum von Energage“ bezeichnet (a) alle Techniken, Algorithmen und Methoden sowie die Rechte daran, die sich im Eigentum von Energage befinden; (b) die Rohdaten der Umfrage, anonymisierte Daten und aggregierte Daten; und (c) die Energage-Dienste und -Anwendungen, einschließlich aller Umfrageaussagen und -fragen, systemgenerierter Daten (z. B. Dashboard-Daten oder Berichte) sowie der Software, Systeme und Netzwerke, die zur Bereitstellung dieser Energage-Dienste und -Anwendungen verwendet werden; (d) alle Modifikationen, Verbesserungen, Upgrades und abgeleiteten Werke der in den Punkten (a) bis (c) dieser Definition aufgeführten Elemente sowie (e) alle geistigen Eigentumsrechte an den in den Punkten (a) bis (d) dieser Definition aufgeführten Elementen;
  • „Energage-Plattform“ bezeichnet das cloudbasierte Software-as-a-Service-Modell, über das Energage Zugang zu seiner Produkt- und Dienstleistungssuite gewährt;
  • Rechte an geistigem Eigentum bezeichnet (a) Patentrechte und Gebrauchsmuster, (b) Urheberrechte und Datenbankrechte, (c) Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen und den damit verbundenen Firmenwert, (d) Geschäftsgeheimnisse und (e) alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum oder ähnliche Eigentumsrechte; in jedem Fall einschließlich aller Registrierungen, Registrierungsanträge sowie Verlängerungen und Erweiterungen der vorgenannten Rechte bei oder durch eine staatliche Behörde in einer beliebigen Rechtsordnung weltweit;
  • Einmalige Dienstleistung bezeichnet eine Dienstleistung, die Ihnen einmalig erbracht wird, wie beispielsweise ein Workshop oder eine Beratung;
  • Personenbezogene Daten bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf einen Identifikator wie einen Namen, eine Identifikationsnummer, Standortdaten, eine Online-Kennung oder auf einen oder mehrere Faktoren, die für die physische, physiologische, genetische, mentale, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person spezifisch sind;
  • „Rohdaten aus Umfragen“ bezeichnet die vertraulichen Antworten, die Energage vom Kunden und den Mitarbeitern des Kunden im Zusammenhang mit Umfragen erhält, die von Energage gemäß dieser Vereinbarung durchgeführt werden;
  • Wiederkehrende Dienstleistung bezeichnet eine Dienstleistung, die Ihnen fortlaufend bereitgestellt wird und für die Sie in regelmäßigen Abständen bezahlen;
  • Unter „Dienstleistungsauftrag“ versteht man das Bestellformular, in dem die vom Kunden erworbenen spezifischen Abonnementdienste aufgeführt sind;
  • Abonnement oder Abonnementdienst bezeichnet das Lizenzmodell, bei dem der Kunde in regelmäßigen Abständen eine Gebühr pro Nutzer für den Zugang zu und die Nutzung der wiederkehrenden Dienste der Energage-Plattform entrichtet;
  • Abonnementlaufzeit bezeichnet den in einem Dienstleistungsauftrag festgelegten Zeitraum, in dem Ihnen der Zugang zum Energage-Abonnementdienst gewährt wird;
  • Umfrage bezeichnet die webbasierte(n) Mitarbeiterbefragung(en) des Kunden, bestehend aus den Standard-Umfragefragen von Energage und/oder zusätzlichen, vom Kunden angeforderten Fragen; und
  • Unter „Nutzer“ versteht man jede Person oder Organisation, der Sie Zugang zu unseren Diensten gewähren, einschließlich aller Administratoren oder Verwalter Ihres Kontos, Mitarbeiter, Umfrageteilnehmer oder Umfrageteilnehmer.
  1. Dienste

1.1 ENERGAGE-DIENSTLEISTUNGEN

Wir gewähren Ihnen Zugang zu den Energage-Diensten und deren Nutzung.

Sie können jederzeit zusätzliche Abonnementdienste bestellen, indem Sie sich an Energage wenden und eine Dienstleistungsbestellung anfordern. Alle zusätzlichen Dienste werden im Rahmen eines Abonnements bereitgestellt und gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaigen zusätzlichen Bedingungen, die in der Dienstleistungsbestellung aufgeführt sind, erbracht und in Rechnung gestellt. Wenn Sie bereits über ein laufendes Abonnement verfügen, werden die zusätzlichen Dienste zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das Abonnement anteilig in Rechnung gestellt, und jede Verlängerung des Abonnements umfasst die zusätzlichen Abonnementdienste zum Jahrespreis.

Der Zugang zu den von Ihnen bestellten Dienstleistungen und deren Nutzung enden mit Ablauf Ihrer Abonnementlaufzeit.

1.2 ÄNDERUNGEN AN DEN DIENSTLEISTUNGEN

Wir ändern und verbessern unsere Dienste kontinuierlich. Energage kann die Dienste jederzeit ändern. Wir werden Sie mit angemessener Vorankündigung informieren, wenn wir eine Änderung an den Diensten vornehmen, die zu einer insgesamt wesentlichen Einschränkung der Funktionalität der Dienste führt. Wenn wir eine Änderung vornehmen, die zu einer wesentlichen Einschränkung der Funktionalität führt, und Sie über ein Abonnement verfügen, können Sie Ihr Abonnement gemäß Abschnitt 8.4 kündigen.

1.3 VOM KUNDEN VORGESCHRIEBENE DRITTE

Wenn Sie einen Vertrag mit einem vom Kunden beauftragten Drittanbieter abschließen, der zusammen mit den Diensten genutzt werden soll, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf BambooHR, Namely, Slack und Workday, und Sie Energage auffordern, Kundendaten an diesen vom Kunden beauftragten Drittanbieter weiterzugeben, erkennen Sie an, dass der vom Kunden beauftragte Drittanbieter auf die Kundendaten zugreifen oder diese nutzen darf. Energage übernimmt keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen des Drittanbieters des Kunden, einschließlich der Nutzung der Kundendaten durch diesen Drittanbieter. Energage übernimmt keine Gewährleistung oder Support für solche Dienste von Drittanbietern des Kunden, und Sie sollten sich bei Problemen, die sich aus Ihrer Nutzung des Dienstes eines solchen Drittanbieters ergeben, an diesen Drittanbieter wenden.

1.4 VON ENERGAGE VERKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN

Energage kann bestimmte Dienste und Software von Dritten („Software von Dritten“) anbieten, weiterverkaufen oder zur Verfügung stellen, die den in der jeweiligen Dienstleistungsbestellung festgelegten Geschäftsbedingungen Dritter („Bedingungen Dritter“) unterliegen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass: (i) Energage nicht der Anbieter dieser Drittanbieter-Software ist und nicht für Probleme, Fehler oder Mängel in der Drittanbieter-Software verantwortlich ist; und (ii) der Kunde die für seine Nutzung der Drittanbieter-Software geltenden Bedingungen des Drittanbieters einhalten wird. Zur Vermeidung von Zweifeln: Diese Vereinbarung regelt nicht die Nutzung von Software von Drittanbietern, und die Nutzung dieser Software von Drittanbietern unterliegt ausschließlich den Bedingungen von Drittanbietern, die einen direkten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter, der die Software von Drittanbietern bereitstellt, darstellen.

  1. Gebühren und Zahlungen (gilt nur für Abonnementdienste)

2.1 GEBÜHREN FÜR ABONNEMENTDIENSTE

Die Abrechnungsperiode für die Energage-Abonnementdienste beginnt am Vertragsbeginn und erfolgt danach alle 12 Monate. Das Abonnement umfasst die Nutzung der Dienste durch eine bestimmte Anzahl von Benutzern, wie in der Dienstleistungsbestellung angegeben.

Einmalige Dienste von Energage werden am Vertragsbeginn in Rechnung gestellt.

Sie erklären sich damit einverstanden, Energage alle Gebühren für Abonnementdienste, die Sie erwerben oder nutzen, gemäß den Ihnen in der Dienstleistungsbestellung für diese Abonnementdienste vorgelegten Preis- und Zahlungsbedingungen zu zahlen, unabhängig davon, ob Sie die Abonnementdienste nutzen oder nicht. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben, sind von Ihnen gezahlte Gebühren nicht erstattungsfähig.

2.2 PREISÄNDERUNGEN UND ERHÖHUNG DER BENUTZERANZAHL

Energage kann seine Gebühren für Abonnementdienste jederzeit ändern. Sofern Sie die in einem Serviceauftrag angegebene Anzahl von Nutzern („Anzahl“) nicht überschreiten, gelten etwaige Gebührenänderungen ab Beginn Ihrer nächsten Abonnementlaufzeit.

Energage behält sich das Recht vor, die Gesamtzahl der Nutzer regelmäßig zu ermitteln, was zu Folgendem führt:

Dem Kunden können zusätzliche Nutzer, die während der Abonnementlaufzeit hinzugefügt wurden, anteilig für die verbleibende Dauer der aktuellen Laufzeit in Rechnung gestellt werden, wobei diese Beträge gemäß den in der jeweils aktuellen Dienstleistungsbestellung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig und zahlbar sind.

  • Wenn die Abonnementlaufzeit mehrjährig ist, wird dem Kunden die angepasste Anzahl an Nutzern zu Beginn des nächsten Jahres in Rechnung gestellt.
  • Ist das Abonnement auf automatische Verlängerung eingestellt, wird dem Kunden zu Beginn der nächsten Abonnementlaufzeit die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Anzahl an Nutzern in Rechnung gestellt.

Ist das Abonnement nicht auf automatische Verlängerung eingestellt, erhält der Kunde einen Verlängerungs-Serviceauftrag mit detaillierten Angaben zu den Verlängerungspreisen. Dieser Verlängerungs-Serviceauftrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

2.3 AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG

Ihr Abonnement für wiederkehrende Dienste verlängert sich automatisch am Ende jeder Abonnementlaufzeit, es sei denn, Sie kündigen die automatische Verlängerung der Dienste unter , indem Sie uns mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit für die Dienste untercontracts@energage.com benachrichtigen. Abonnements mit automatischer Verlängerung, die nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der Abonnementlaufzeit gekündigt werden, werden Ihnen automatisch zu einem Preis in Rechnung gestellt, der nicht mehr als 10 % über dem Preis der vorherigen Abonnementlaufzeit für die nachfolgende Abonnementlaufzeit liegt, es sei denn, in der ursprünglichen Dienstleistungsbestellung oder einer früheren Verlängerungsbestellung sind dokumentierte Bestimmungen zum Verlängerungspreis vermerkt.

Die Benachrichtigung über die automatische Verlängerung erfolgt mindestens 60 Tage vor Ablauf jeder Abonnementlaufzeit.

Die automatische Verlängerung gilt nicht für einmalige Dienstleistungen.

2.4 ZAHLUNGSMETHODEN

Sie ermächtigen uns, Gebühren über die in einem Serviceauftrag angegebene Zahlungsmethode abzubuchen. Sofern in einem Serviceauftrag nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen für Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Wenn Sie sich für die Zahlung per Kreditkarte, Debitkarte oder einer anderen Zahlungsmethode entscheiden, die automatische wiederkehrende Zahlungen unterstützt, werden wir zunächst versuchen, den Betrag bei Fälligkeit über diese Zahlungsmethode abzubuchen, und Zahlungen gelten als überfällig, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach diesem Fälligkeitsdatum eingehen. Sie verpflichten sich, Ihre Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell und korrekt zu halten.

2.5 ZINSEN

Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, falls dieser niedriger ist) auf den ausstehenden Betrag anfallen, und zwar ab dem Fälligkeitsdatum der betreffenden Zahlung bis zum Eingang dieser Zahlung. Sie tragen alle angemessenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die Energage bei der Einziehung solcher ausstehenden Beträge entstehen, es sei denn:

  1. die überfälligen Beträge auf Abrechnungsfehler von Energage zurückzuführen sind; oder
  2. Sie versucht haben, eine Streitigkeit mithilfe des in Abschnitt 13.1 beschriebenen Streitbeilegungsverfahrens beizulegen, und dieses Verfahren noch läuft. Im Falle einer berechtigten Streitigkeit trägt jede Partei ihre eigenen Kosten (einschließlich Anwaltskosten).

2.6 STEUERN

Die Gebühren von Energage enthalten keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche staatliche Abgaben jeglicher Art, einschließlich beispielsweise Mehrwert-, Umsatz-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer beliebigen Gerichtsbarkeit erhoben werden können (zusammenfassend „Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit seinen Käufen im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind. Wenn Energage gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Kunde gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, stellt Energage dem Kunden eine Rechnung aus, und der Kunde zahlt diesen Betrag, es sei denn, der Kunde legt Energage eine gültige, von der zuständigen Steuerbehörde genehmigte Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Zur Klarstellung: Energage ist allein verantwortlich für Steuern, die auf der Grundlage seines Einkommens, seines Vermögens und seiner Mitarbeiter gegen das Unternehmen erhoben werden.

2.7 MEHRJÄHRIGE ABONNEMENTS

Bei Abonnements, die über mehrere Jahre laufen, wird dem Kunden jährlich eine Rechnung über die in der Servicebestellung angegebenen Gebühren ausgestellt, außer im Falle von Mengenänderungen. Jede Erhöhung der Nutzerzahl und die damit verbundenen zusätzlichen Gebühren werden in den jährlichen Rechnungen ausgewiesen. Falls der Kunde den Vertrag ohne triftigen Grund (wie hierin definiert) vor dem in der Servicebestellung angegebenen Vertragsende kündigt, ist der Kunde verpflichtet, Energage unverzüglich den Restbetrag für den vollen Betrag des Abonnements bis zum Vertragsende zu zahlen.

  1. Datenschutz

3.1 DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Nutzung der Dienste übermitteln Sie oder Ihre Nutzer möglicherweise Kundendaten, die personenbezogene Daten enthalten, an uns. Sie erklären sich mit der Nutzung, Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten gemäß dieser Vereinbarung einverstanden. Sofern in diesem Abschnitt 3 nichts anderes festgelegt ist, verarbeitet Energage Kundendaten gemäß der Energage-Datenverarbeitungsvereinbarung, die unter https://www.energage.com/trustdocs/EnergageDPA.pdf verfügbar ist.

Durch die fortgesetzte Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass Energage und seine Drittanbieter bestimmte Informationen über Ihre Nutzer erfassen dürfen. Weitere Informationen zu den erfassten Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Energage unter: https://www.energage.com/privacy/

3.2 SICHERHEIT

Energage speichert und verarbeitet Kundendaten in Übereinstimmung mit den Sicherheitsstandards der Branche. Energage hat technische, organisatorische und administrative Systeme, Richtlinien und Verfahren implementiert, die darauf ausgelegt sind, die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Kundendaten zu schützen und das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf oder einer unbefugten Nutzung von Kundendaten zu minimieren. Sofern in diesem Abschnitt 3 nicht anders angegeben, finden Sie weitere Informationen zu Sicherheit, Datenschutz und Datenverarbeitung in den Informationen zu Vertrauen und Sicherheit von Energage unter: https://www.energage.com/trust/

3.3 NOTFALLWIEDERHERSTELLUNG

Energage bewahrt Sicherungskopien der Kundendaten auf, die im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs von Energage erstellt wurden, um angemessene Notfallwiederherstellungsmaßnahmen zu ermöglichen. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung bewahrt Energage diese Sicherungskopien für einen von uns festgelegten Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen Sicherungskopie auf. Danach erklärt sich der Kunde damit einverstanden und erkennt an, dass Kundendaten unwiderruflich aus den Sicherungskopien gelöscht werden können.

  1. Vertraulichkeit

4.1 DEFINITION VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN

In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle Informationen, die von einer Partei (dem „Offenlegenden“) gegenüber der anderen Partei (dem „Empfänger“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste offengelegt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können. Kundendaten sind die vertraulichen Informationen des Kunden. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die:

  1. ohne Verschulden des Empfängers öffentlich sind oder werden;
  2. dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren;
  3. dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne jegliche Geheimhaltungspflichten oder -verpflichtungen übermittelt wurden; oder
  4. vom Empfänger unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden entwickelt wurden, was durch schriftliche Nachweise belegt ist.

4.2 VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN

Der Empfänger ist verpflichtet:

  1. die vertraulichen Informationen des Offenlegenden mit wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen zu schützen, die mindestens den Anstrengungen entsprechen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen unternimmt;
  2. die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nicht weiterzugeben, außer an verbundene Unternehmen, Mitarbeiter, Geschäftsführer, Auftragnehmer, Beauftragte und professionelle Berater des Empfängers, die davon Kenntnis haben müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben;
  3. die vertraulichen Informationen des Offenlegenden ausschließlich zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung zu verwenden; und
  4. sicherzustellen, dass seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Geschäftsführer, Auftragnehmer, Beauftragten und professionellen Berater die vertraulichen Informationen des Offenlegenden nur zur Ausübung seiner Rechte und zur Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung verwenden.

4.3 GEWALTIGE OFFENLEGUNG

Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen des Offenlegenden in dem gesetzlich oder durch ein Gerichtsverfahren vorgeschriebenen Umfang offenlegen, jedoch erst, nachdem er, sofern gesetzlich zulässig:

  1. sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemüht, den Offenleger schriftlich zu benachrichtigen;
  2. dem Offenleger die Möglichkeit gegeben hat, die Offenlegungspflicht anzufechten; und
  3. mit dem Offenleger zusammenarbeitet, falls dieser eine angemessene Schutzanordnung beantragt.

4.4 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNGEN

Die Bestimmungen von Abschnitt 4 ersetzen alle Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen den Parteien, und solche Vereinbarungen sind hinfällig.

4.5 VERTRAULICHKEIT DER UMFRAGEBTEILNEHMER

In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Vertraulichkeitshinweis“ Folgendes: (i) den Hinweis, der den Umfrageteilnehmern zum Zeitpunkt der Beantwortung einer von Energage durchgeführten Umfrage erteilt wird, einschließlich des Grades an Vertraulichkeit und Anonymität, den ein Umfrageteilnehmer bei der Beantwortung der Umfragefragen genießt, und/oder (ii) den Hinweis, der einzelnen Nutzern unserer Feedback-Dienste erteilt wird.

Um Ihnen die Dienste zur Verfügung zu stellen, muss Energage den Nutzern für jede durchgeführte Umfrage einen Vertraulichkeitshinweis zur Verfügung stellen.

Zum Schutz von uns und anderen können wir Nutzerinformationen offenlegen, wenn wir der Ansicht sind, dass dies erforderlich ist, um illegale Aktivitäten, mutmaßlichen Betrug, Situationen mit potenziellen Gefahren für die Sicherheit von Personen, Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Datenschutzerklärung von Energage zu untersuchen, zu verhindern oder Maßnahmen dagegen zu ergreifen, oder als Beweismittel in Rechtsstreitigkeiten, an denen wir beteiligt sind.

  1. Eigentum und Nutzung von Daten sowie Rechte an geistigem Eigentum

5.1 KUNDENDATEN

Sie behalten alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Kundendaten. Energage erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an Kundendaten. Energage wird Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der Dienstleistungen verwenden und sicherstellen, dass alle in den Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten gemäß Abschnitt 3 ordnungsgemäß gepflegt und geschützt werden.

5.2 AGGREGIERTE DATEN UND ROHBEFRAGUNGSDATEN

Im Verhältnis zwischen Energage und dem Kunden sind und bleiben die Rohdaten aus Umfragen und die aggregierten Daten das ausschließliche Eigentum von Energage.

  1. Die Rohdaten der Umfrage werden dem Kunden von Energage nicht zur Verfügung gestellt, um die Vertraulichkeit der Befragten des Kunden zu wahren. Der Kunde darf aggregierte Daten wie in Abschnitt 5.4 beschrieben nutzen.
  2. Anhand der aus den Umfrageergebnissen gewonnenen Rohdaten erstellen wir anonymisierte Daten und anonymisierte Datensätze oder aggregierte Daten. Aggregierte Daten werden verwendet, um einem Unternehmen Umfrageergebnisse in Form einer Zusammenfassung oder detaillierterer Ergebnisberichte zur Verfügung zu stellen. Aggregierte Daten können öffentlich zugänglich gemacht und nach Beendigung dieser Vereinbarung verwendet werden, sofern diese aggregierten Daten nicht direkt oder indirekt zur Identifizierung von Nutzern verwendet werden können. Energage wird keine personenbezogenen Daten für andere Zwecke als die Erbringung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Dienstleistungen speichern, verwenden, verkaufen oder anderweitig offenlegen.
  3. Aggregierte Daten werden verwendet, um teilnehmende Unternehmen in Arbeitgeber-Anerkennungsprogrammen zusammenzustellen und zu bewerten. Aggregierte Daten werden außerdem für Forschungs- und Analysezwecke sowie für andere rechtmäßige geschäftliche Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benchmarking, Textanalyse, Verknüpfungsanalyse, Vorhersage der Fluktuation, Verbesserung von Algorithmen, Übersetzung von Kommentaren, Zusammenfassung von Kommentaren, Analyse von Kommentaren sowie die Entwicklung und Bereitstellung zusätzlicher Dienste und Funktionen, verwendet und an Drittanbieter weitergegeben.

5.3 LIZENZ FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN

In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Berichte“ alle Berichte, Analysen oder sonstigen aggregierten Daten oder Ergebnisse, die unter Verwendung der Energage-Dienste erstellt werden.

  1. Für die Laufzeit dieser Vereinbarung gewähren Sie Energage eine weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Archivierung von Kundendaten zum Zwecke der Erbringung der Dienste an Sie, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen.
  2. Vorbehaltlich des Eingangs aller anfallenden Gebühren gewähren wir Ihnen eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung aller Berichte, die Sie über die Funktionen der Dienste exportieren können (und dazu berechtigt sind), ausschließlich für Ihre internen Zwecke (jeweils vorbehaltlich etwaiger Vertraulichkeitshinweise), sofern nicht anderweitig schriftlich von Energage vereinbart.

5.4 ÜBERPRÜFUNG VON KUNDENDATEN UND ROHBEFRAGUNGSDATEN

Sie erkennen an, dass Energage zur Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen möglicherweise bestimmte an die Dienste übermittelte Inhalte überprüfen muss, um festzustellen, ob diese rechtswidrig sind oder gegen diese Vereinbarung verstoßen (beispielsweise wenn uns rechtswidriges Verhalten oder rechtswidrige Inhalte gemeldet werden). Wir sind zudem berechtigt, Inhalte, von denen wir vernünftigerweise annehmen, dass sie gegen das Gesetz oder diese Vereinbarung verstoßen, zu ändern, den Zugriff darauf zu sperren, zu löschen oder deren Anzeige zu verweigern. Energage ist jedoch ansonsten nicht verpflichtet, Inhalte zu überwachen oder zu überprüfen, die von Ihnen oder einer anderen Person an die Dienste übermittelt werden.

5.5 KUNDENFEEDBACK

Wenn Sie uns Feedback zu den Diensten geben, kann Energage dieses Feedback intern nutzen, ohne Ihnen gegenüber verpflichtet zu sein.

5.6 KUNDENLISTEN

Energage oder ein Energage-Partner kann Sie (mit Firmenname und Logo) im Zusammenhang mit einem Arbeitgeber-Anerkennungsprogramm identifizieren. Energage oder ein Energage-Partner kann Sie im Rahmen eines Arbeitgeber-Anerkennungsprogramms kontaktieren.

Sollten Sie Energage eine Kundenreferenz oder eine Fallstudie zur Verfügung stellen oder Energage gestatten, Ihren Namen und Ihr Logo in Werbematerialien zu verwenden, ist vor der Veröffentlichung solcher Materialien durch Energage eine schriftliche Genehmigung Ihres bevollmächtigten Vertreters erforderlich.

5.7 GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON ENERGAGE

Energage besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an und an Bezug auf das geistige Eigentum von Energage. Mit Ausnahme der hierin ausdrücklich gewährten Rechte gewähren wir Ihnen keine weiteren Lizenzen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, an geistigem Eigentum von Energage, einschließlich Software, Diensten oder Produkten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden gewährt Ihnen nichts in dieser Vereinbarung oder durch Ihre Nutzung der Dienste:

  1. Eigentumsrechte an den Diensten oder den Inhalten (einschließlich Berichten), auf die Sie über die Dienste zugreifen, sowie an anonymisierten Daten oder aggregierten Daten;
  2. ein Recht zur Nutzung von Energage-Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die in unserer Markenidentität enthalten sind; oder
  3. das Eigentum an den Energage-Umfrageaussagen oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den Inhalten der Dienste sowie jegliches Recht zur Nutzung der Energage-Umfrageaussagen oder anderer Inhalte der Dienste, außer im Zusammenhang mit Ihrer autorisierten Nutzung der Dienste.

5.8 DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN AUF DER ENERGAGE-PLATTFORM

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Energage und die von Energage zur Unterstützung bei der Bereitstellung der Dienste für Sie eingesetzten Drittanbieter das Recht haben, auf Ihr Konto zuzugreifen und Kundendaten in dem Umfang zu nutzen, zu ändern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, anzuzeigen und offenzulegen, wie dies zur Bereitstellung, Verbesserung oder Erbringung der Dienste erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beantwortung von Supportanfragen Ihrerseits oder seitens Ihrer Nutzer.

Drittanbieter, die von Energage eingesetzt werden, erhalten nur in dem Umfang Zugriff auf Ihr Konto und Ihre Kundendaten, wie dies zur Erbringung der Dienste angemessen erforderlich ist, und unterliegen: (i) Vertraulichkeitsverpflichtungen, die im Wesentlichen mit den in dieser Vereinbarung beschriebenen Standards übereinstimmen; und (ii) ihrer Zustimmung zur Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung, Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten.

5.9 VOM KUNDEN BEREITGESTELLTE INHALTE

Die Dienste können von anderen bereitgestellte Inhalte anzeigen, die nicht Eigentum von Energage sind. Für solche Inhalte Dritter ist ausschließlich die Stelle verantwortlich, die sie zur Verfügung stellt. Entsprechend sind Sie für die Inhalte verantwortlich, die Sie über die Dienste bereitstellen. Daher müssen Sie sicherstellen, dass Sie über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügen, um diese Inhalte im Zusammenhang mit den Diensten zu nutzen, einschließlich aller Einwilligungen, Freigaben oder Lizenzen, die von a) dem Fotografen oder einem anderen Urheberrechtsinhaber und b) allen identifizierbaren Personen erforderlich sind, die auf einem Foto oder einem anderen Bild abgebildet sind, das Sie zu Marketing- oder anderen Zwecken hochladen. Beispiele für solche Inhalte sind Umfrageaussagen und Fragen, die nicht von Energage bereitgestellt werden, sowie jegliches fotografische oder sonstige Bildmaterial, das Sie hochladen. Energage ist nicht verpflichtet, zusätzliche Inhalte zu überwachen oder zu überprüfen, die von Ihnen oder einem Dritten an die Dienste übermittelt werden.

  1. Kontoverwaltung

6.1 KONTO-SICHERHEIT UND ZUGRIFF

Sie sind für die Sicherung aller Passwörter oder sonstigen Zugangsdaten verantwortlich, die für den Zugriff auf Ihr Konto verwendet werden. Administrator- oder Managerkonten dürfen nicht gemeinsam genutzt werden und dürfen nur von einer Person pro Konto verwendet werden. Sie sind für alle Aktivitäten in Ihrem Konto verantwortlich (mit Ausnahme von Aktivitäten, für die Energage allein verantwortlich ist und die nicht gemäß Ihren Anweisungen durchgeführt werden), unabhängig davon, ob Sie diese Aktivitäten autorisiert haben oder nicht. Sollten Sie Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf Ihr Konto oder einer unbefugten Nutzung Ihres Kontos erhalten, sollten Sie Energage unverzüglich benachrichtigen.

6.2 KUNDENSYSTEME

Sie sind für die Wartung und Aktualisierung Ihrer Betriebssysteme, Internetbrowser, Antivirensoftware oder anderer Software verantwortlich, die Sie oder Ihre Nutzer für den Zugriff auf und die Nutzung der Dienste verwenden.

6.3 KUNDENKOMMUNIKATION

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, während der Laufzeit dieser Vereinbarung keine Abmeldung von den betrieblichen Mitteilungen von Energage bezüglich der Kontoverwaltung und des Supports, der Verwaltung und des Supports der Dienste, des Status der Dienste sowie der Verwaltung des Anerkennungsprogramms vorzunehmen.

  1. Verpflichtungen des Kunden

7.1 EINHALTUNG GESETZLICHER VORSCHRIFTEN

Sie müssen die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und nur im Rahmen der dortigen Bestimmungen nutzen. Falls Ihre Nutzung der Dienste die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften erfordert, die für eine solche Nutzung gelten, sind Sie allein für diese Einhaltung verantwortlich. Sie dürfen die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die Energage branchenspezifischen Vorschriften unterwirft (beispielsweise dem Children’s Online Privacy Protection Act, dem Payment Card Industry Data Security Standard oder dem Health Insurance Portability and Accountability Act).

Falls die Dienste die Offenlegung von Informationen über Umfrageteilnehmer in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht oder andere geschützte Kategorien beinhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, diese Informationen nur für rechtmäßige, nichtdiskriminierende Zwecke in Übereinstimmung mit den Empfehlungen Ihres Rechtsbeistands zu nutzen.

Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass wir nicht für etwaige Haftungsansprüche haftbar sind, die sich aus Ihrem Verstoß gegen diese Klausel 7.1 ergeben, und dass Ihr Verstoß gegen diese Klausel 7.1 einen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt.

7.2 UNZULÄSSIGE NUTZUNG

Sie sind für Ihr Verhalten und das Verhalten Ihrer Nutzer verantwortlich. Sie müssen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie und Ihre Nutzer nicht:

  1. die Dienste missbrauchen, indem Sie deren normalen Betrieb stören oder versuchen, auf sie mit anderen Methoden als über die von uns bereitgestellten Schnittstellen und Anweisungen zuzugreifen;
  2. die von Energage für Ihr Konto auferlegten Beschränkungen (wie z. B. Nutzerbeschränkungen in der Dienstleistungsbestellung) zu umgehen oder zu versuchen, diese zu umgehen;
  3. die Schwachstellen eines Systems oder Netzwerks von Energage zu untersuchen, zu scannen oder zu testen, es sei denn, Sie verfügen über eine vorherige schriftliche Genehmigung von Energage;
  4. Quellcode, Algorithmen, zugrunde liegende Ideen oder zugrunde liegende Techniken der Benutzeroberfläche in den Diensten oder in der zur Bereitstellung der Dienste verwendeten Software zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, diese zu rekonstruieren, zu identifizieren oder aufzudecken, oder dies zu versuchen;
  5. einen Nutzer direkt oder indirekt entgegen den Bestimmungen einer Vertraulichkeitserklärung oder anderer Datenschutzeinstellungen zu identifizieren oder dies zu versuchen;
  6. Viren, Malware oder andere Arten von schädlicher Software oder Links zu solcher Software über die Dienste zu übertragen;
  7. die Dienste missbräuchlich oder übermäßig zu nutzen, d. h. in einer Weise, die deutlich über durchschnittliche Nutzungsmuster hinausgeht und die Geschwindigkeit, Reaktionsfähigkeit, Stabilität, Verfügbarkeit oder Funktionalität der Dienste für andere Kunden und deren Nutzer beeinträchtigt. Energage wird sich bemühen, Sie über jede missbräuchliche oder übermäßige Nutzung zu informieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, diese Nutzung auf ein für Energage akzeptables Maß zu reduzieren;
  8. die Dienste zu nutzen, um die geistigen Eigentumsrechte anderer zu verletzen oder rechtswidrige Handlungen zu begehen;
  9. zu versuchen, in die Dienste integrierte Lizenz-, zeitliche oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen;
  10. die Dienste ohne schriftliche Genehmigung von Energage zu verleihen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, unterzulizenzieren oder anderweitig zum Nutzen Dritter zu nutzen;
  11. Sie dürfen keine automatisierten Skripte verwenden, um Formulare oder andere Dateneinträge an die Dienste zu übermitteln oder für diese zu erstellen. Unsere Dienste können Methoden zum Ausschluss von Robotern verwenden, darunter „robots.txt“-Dateien und HTML-Meta-Tags, die bestimmten automatisierten Programmen den Zugriff auf bestimmte Teile unserer Dienste ausdrücklich gestatten und/oder verweigern. Ein Großteil der im Rahmen der Dienste erfassten Informationen wird in Echtzeit aktualisiert und ist Eigentum von Energage oder wird Energage von Dritten lizenziert. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie, sofern und soweit dies in der jeweils aktuellen robots.txt-Datei oder in HTML-Meta-Tags untersagt ist, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung keine Roboter, Spider, Scraper oder andere automatisierte Mittel verwenden, um auf die Dienste zuzugreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung von „Offline“-Suchen und das Spiegeln. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie: (i) keine Maßnahmen ergreifen, die unsere Infrastruktur wahrscheinlich unangemessen oder unverhältnismäßig stark belasten; (ii) unsere Dienstleistungsangebote oder Aktivitäten von Energage nicht stören oder zu stören versuchen; (iii) keine E-Mail-Adressen für irgendeinen Zweck sammeln; oder (iv) unsere Ausschlussmethoden für Roboter- s oder andere Maßnahmen, die wir zur Verhinderung oder Einschränkung des Zugriffs auf unsere Dienste einsetzen, nicht umgehen; oder
  12. die Energage-Umfrageaussagen oder -Inhalte (einschließlich Berichte), auf die Sie über die Dienste zugreifen (mit Ausnahme von Kundendaten), in einem anderen Tool oder Dienst zu verwenden, der nicht von Energage bereitgestellt wird.

7.3 NUTZER

Sie müssen:

  1. sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass Ihre Nutzer diese Vereinbarung einhalten;
  2. von jedem Nutzer die erforderlichen Einwilligungen einholen, damit Sie und die Administratoren oder Manager Ihres Kontos die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Aktivitäten ausüben können, wie es das geltende Recht vorschreibt;
  3. von jedem Nutzer die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, damit Energage die Dienste gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bereitstellen kann; und
  4. Personen unter sechzehn Jahren keinen Zugang zu den Diensten gewähren, sofern dies nicht durch geltendes Recht gestattet ist.

7.4 SPERRUNG VON NUTZERN

Verstößt ein Nutzer gegen diese Vereinbarung oder nutzt er die Dienste in einer Weise, von der Energage vernünftigerweise annimmt, dass sie eine Haftung von Energage nach sich zieht oder die Nutzung der Dienste durch andere stört, so kann Energage von Ihnen verlangen, das betreffende Nutzerkonto zu sperren oder zu schließen, bis der Verstoß behoben ist oder die Nutzung in dieser Weise eingestellt wurde. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, so kann Energage das betreffende Nutzerkonto sperren oder schließen.

7.5 DISQUALIFIZIERUNG UND RÜCKZUG

Jeder Bewerber für ein Arbeitgeber-Anerkennungsprogramm kann sofort und ohne Vorankündigung disqualifiziert werden, wenn Energage feststellt, dass einer der folgenden Fälle vorliegt:

  1. Der Kunde hat unrichtige oder unvollständige Kontaktdaten angegeben;
  2. Der Kunde hat unrichtige oder unvollständige Angaben zu seiner Organisation gemacht;
  3. Der Kunde hat unrichtige oder unvollständige Angaben zu seinen Mitarbeitern gemacht, insbesondere zur Anzahl der Mitarbeiter in einer Region;
  4. Der Kunde hat weniger Umfrageantworten von berechtigten Eingeladenen erhalten als die erforderliche Anzahl an Umfrageantworten;
  5. Der Kunde hat den Mitarbeitern Anreize für bestimmte Umfrageantworten oder das Erreichen einer bestimmten Platzierung angeboten oder auf andere Weise versucht, die Umfrageantworten durch unzulässige Mittel zu beeinflussen;
  6. Der Kunde hat Maßnahmen ergriffen, um voreingenommene, erzwungene oder falsche Antworten von Mitarbeitern zu erlangen;
  7. mehr als 5 % der Mitarbeiter des Kunden gaben an, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlten, positiv auf die Umfrage zu antworten;
  8. verdächtige statistische Anomalien in den Antworten der Mitarbeiter des Kunden auf die Umfrage;
  9. jede Nichteinhaltung dieser Vereinbarung; und
  10. jeder andere Grund, der nach alleinigem Ermessen von Energage als angemessen erachtet wird.

Sollte der Kunde disqualifiziert werden, wird Energage innerhalb von 30 Tagen nach der Disqualifizierung automatisch eine allgemeine Zusammenfassung der Gründe für die Disqualifizierung bereitstellen. Diese Erklärung beeinträchtigt unter keinen Umständen die Vertraulichkeit der Umfrageantworten oder die geschützten Methoden von Energage. Die Disqualifizierung vom Arbeitgeber-Anerkennungsprogramm hat keinen Einfluss auf Ihre sonstigen Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung.

  1. Laufzeit und Kündigung

8.1 LAUFZEIT

Diese Vereinbarung beginnt an dem Tag, an dem Sie die Dienste erstmals nutzen oder den Dienstleistungsauftrag unterzeichnen (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt), und gilt bis (a) Sie die Nutzung der Dienste einstellen, falls Sie ohne ein bezahltes Abonnement auf die Dienste zugreifen, oder (b) Ihr Abonnement endet oder anderweitig gekündigt wird oder diese Vereinbarung gekündigt wird (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt).

8.2 KÜNDIGUNG OHNE GRUND

Wenn diese Vereinbarung ein Abonnement umfasst, kann jede Partei diese Vereinbarung mit Wirkung zum Ende der dann laufenden Abonnementlaufzeit kündigen, indem sie der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf einer Abonnementlaufzeit eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.

Energage kann diese Vereinbarung aus beliebigem Grund mit einer Frist von mindestens 90 Tagen schriftlich kündigen und gewährt Ihnen eine anteilige Rückerstattung aller von Ihnen im Voraus bezahlten Gebühren, die auf den Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung entfallen.

Wenn in Ihrer Servicebestellung angegeben ist, dass sich Ihr Abonnement nicht automatisch verlängert, endet Ihr Konto am Ende Ihrer aktuellen Abonnementlaufzeit, ohne dass Sie weitere Maßnahmen ergreifen müssen.

8.3 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Jede Partei kann die Erfüllung dieser Vereinbarung aussetzen oder diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei:

  1. einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begeht und diesen Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt; oder
  2. ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird und das Verfahren nicht innerhalb von 90 Tagen eingestellt wird. Energage kann diese Vereinbarung kündigen, wenn eine von Ihnen an Energage geschuldete Zahlung mehr als 30 Tage überfällig ist.

8.4 KÜNDIGUNG WEGEN WESENTLICHER EINSCHRÄNKUNG DER FUNKTIONALITÄT

Sollten wir eine Änderung an den Abonnementdiensten vornehmen, die zu einer insgesamt erheblichen Einschränkung der Funktionalität der Dienste führt, können Sie Energage unverzüglich benachrichtigen, um Unterstützung bei der Wiederherstellung der Funktionalität zu erhalten. Sollte Energage nicht in der Lage sein, die Funktionalität innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung wiederherzustellen, können Sie diesen Vertrag durch eine schriftliche Kündigungsmitteilung an Energage kündigen. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsmitteilung erstattet Energage Ihnen anteilig alle von Ihnen im Voraus bezahlten Gebühren, die für den Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung anfallen.

8.5 FOLGEN DER KÜNDIGUNG

Wird diese Vereinbarung gekündigt:

  1. durch Sie aufgrund eines Vertragsbruchs seitens Energage und Sie verfügen über ein Abonnement, erstatten wir Ihnen anteilig alle von Ihnen im Voraus bezahlten Gebühren, die für den Zeitraum nach der Kündigung dieser Vereinbarung anfallen; oder
  2. durch Energage aufgrund eines Vertragsbruchs Ihrerseits und Sie verfügen über ein Abonnement, stellen wir Ihnen alle aufgelaufenen, aber noch nicht in Rechnung gestellten Gebühren in Rechnung, und Sie sind zur Zahlung aller am Kündigungsdatum ausstehenden Rechnungen verpflichtet.
  3. In keinem Fall entbindet Sie das Ablaufen oder die Kündigung dieser Vereinbarung von der Zahlung der Gebühren für den Zeitraum vor dem Datum der Kündigung.
  4. Energage behält sich das Recht vor, ausstehende Gebühren, wie in einem Serviceauftrag angegeben, einzuziehen, wenn die Abonnementdienste nicht innerhalb eines Jahres nach dem Kauf genutzt werden.

8.6 DATENEXPORT

Ein Teil der Energage-Dienste umfasst Funktionen, die es Ihnen ermöglichen, Kundendaten in Ihrem Konto jederzeit während der Laufzeit zu exportieren. Sollte die vorgenannte Funktion nicht verfügbar sein, können wir Ihnen beim Exportieren aller Kundendaten behilflich sein, die zum Zeitpunkt der Kündigung in Ihrem Konto vorhanden waren, vorausgesetzt, Sie stellen einen entsprechenden Antrag, nachdem Sie die Nutzung der Dienste eingestellt haben und vor Ablauf Ihrer Abonnementlaufzeit (sofern Sie ein Abonnement haben). Wir garantieren jedoch nicht, dass alle Kundendaten exportiert werden können, und es werden Ihnen nur solche Kundendaten übertragen, deren Weitergabe an Sie gemäß den Bestimmungen einer geltenden Vertraulichkeitserklärung oder anderer Datenschutzeinstellungen zulässig ist. Auf schriftliche Anfrage des Kunden löscht Energage alle Kundendaten aus seinen Produktionsumgebungen.

8.7 FORTBESTAND

Die folgenden Klauseln bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen: 1.4, 2, 3.3, 4, 5.3, 5.4, 5.7, 5.8, 8, 10, 11, 13 und 14.

  1. Gewährleistungen

Jede Partei versichert und gewährleistet, dass:

  1. sie über die volle Befugnis und Vollmacht verfügt, diese Vereinbarung abzuschließen;
  2. sie alle für die Bereitstellung oder Nutzung der Dienste geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten wird; und
  3. sie nicht Gegenstand eines anhängigen, angedrohten oder beabsichtigten Insolvenzverfahrens, einer Zwangsverwaltung, einer Abtretung zugunsten der Gläubiger oder eines ähnlichen Insolvenzverfahrens ist und ihr keine Gründe für ein solches Verfahren bekannt sind.
  1. Haftungsfreistellung

10.1 DURCH DEN KUNDEN

Sie verpflichten sich, Energage, seine Führungskräfte, den Vorstand und seine verbundenen Unternehmen von jeglicher Haftung, allen Schäden und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus Ansprüchen Dritter in Bezug auf oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:

  1. Kundendaten (einschließlich Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums);
  2. Ihrer Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen diese Vereinbarung;
  3. die Nutzung der Dienste durch Ihre Nutzer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung; oder
  4. Ihren Beschäftigungsentscheidungen oder anderen Handlungen oder Unterlassungen, die im Vertrauen auf die Ergebnisse der Dienste vorgenommen wurden.

10.2 DURCH ENERGAGE

Energage wird Sie, Ihre Führungskräfte, Ihren Vorstand und Ihre verbundenen Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Anwaltskosten) freistellen, verteidigen und schadlos halten, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben, wonach die zur Erbringung der Dienste für Sie verwendete Technologie geistige Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt. Energage übernimmt jedoch in keinem Fall Verpflichtungen oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, die sich ergeben aus:

  1. der Nutzung von Diensten in modifizierter Form oder in Kombination mit Materialien, die nicht von Energage bereitgestellt oder genehmigt wurden;
  2. Inhalte oder Daten, die von Ihnen, Ihren Nutzern oder Dritten bereitgestellt wurden;
  3. Entwürfe oder Spezifikationen, die Energage vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden und die zu einer solchen Verletzungsklage geführt haben; oder
  4. Software von Dritten.

10.3 MÖGLICHE VERLETZUNG

Wenn wir der Ansicht sind, dass die Dienste die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder angeblich verletzen könnten, sind wir berechtigt:

  1. auf unsere Kosten das Recht für Sie einholen, die Dienste weiterhin zu nutzen;
  2. einen nicht verletzenden, funktional gleichwertigen Ersatz bereitstellen; oder
  3. die Dienste so ändern, dass sie keine Rechtsverletzung mehr darstellen.

Sollten wir der Ansicht sein, dass die oben genannten Optionen wirtschaftlich nicht vertretbar sind, können wir Ihre Nutzung der betroffenen Dienste aussetzen oder beenden und Ihnen eine anteilige Rückerstattung der von Ihnen im Voraus gezahlten Gebühren für den Zeitraum nach Beendigung dieser Dienste gewähren.

10.4 SCHADENSERSATZVERFAHREN

Eine Partei, die eine Freistellung gemäß dieser Vereinbarung beantragt, wird die andere Partei unverzüglich über den Anspruch informieren und mit der anderen Partei bei der Abwehr des Anspruchs zusammenarbeiten. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, hat die freistellende Partei die volle Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung, mit folgenden Ausnahmen:

  1. jeder Vergleich, der von der entschädigten Partei ein Haftungszugeständnis oder eine Geldzahlung verlangt, der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieser Partei bedarf (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden darf); und
  2. die entschädigte Partei sich auf eigene Kosten mit einem eigenen Rechtsbeistand an der Verteidigung beteiligen darf.

Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schränkt die allgemeine gesetzliche Verpflichtung einer Partei ein, einen Verlust zu mindern, den sie infolge eines Ereignisses erleiden oder erleiden könnte, das zu einem Anspruch gemäß den Abschnitten 10.1 und 10.2 führen kann. Die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Freistellungen stellen den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung bei einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch die andere Partei dar.

  1. Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

11.1 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS VEREINBART UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, GIBT KEINE DER PARTEIEN IRGENDWELCHE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH DERER DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. ENERGAGE STELLT DIE DIENSTLEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG, UND SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS VEREINBART UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, Geben wir keine Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, der Ver , der Zuverlässigkeit oder der Genauigkeit der Dienste oder hinsichtlich von Kundendaten oder anderen Inhalten, die mit Ihrem Konto in Verbindung stehen. ENERGAGE ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN HINSICHTLICH SOFTWARE VON DRITTANBIETERN.

11.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, ERSATZDIENSTLEISTUNGEN ODER INDIREKTE, FOLGE-, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, Straf- oder exemplarischen Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, selbst wenn die Partei wusste oder hätte wissen müssen, dass solche Schäden möglich waren, und selbst wenn eine Abhilfe ihren wesentlichen Zweck verfehlt, und unabhängig von der Haftungsgrundlage.

11.3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, übersteigt die Gesamthaftung einer der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, nicht die Gesamtbeträge, die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung in den 12 Monaten vor dem Ereignis, das die Haftung oder den Anspruch begründet, an Energage gezahlt haben oder zahlen müssen.

11.4 AUSNAHMEN VON DEN BESCHRÄNKUNGEN

Die Haftungsbeschränkungen in den Abschnitten 11.2 (Haftungsausschluss) und 11.3 (Haftungsbeschränkung) gelten nicht für Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte einer Partei durch die andere Partei oder für die Entschädigungsverpflichtungen jeder Partei im Rahmen dieser Vereinbarung.

11.5 DURCH KI ERSTELLTE INHALTE; KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG

Bei der Erbringung unserer Dienstleistungen können bestimmte Inhalte, Informationen, Empfehlungen oder Materialien („KI-Inhalte“) durch Modelle der künstlichen Intelligenz (KI) generiert, zusammengefasst oder verbessert werden. Wir sind bestrebt, die Richtigkeit und Qualität aller Inhalte, einschließlich der KI-Inhalte, sicherzustellen. Sie erkennen jedoch an und erklären sich damit einverstanden, dass:

  1. KI ist ein Werkzeug, keine Garantie. KI-Inhalte basieren auf Datenmustern und können Ungenauigkeiten, Fehler, Verzerrungen oder Auslassungen enthalten.
  2. ES GIBT KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR KI-INHALTE. Obwohl wir bestrebt sind, die genaueste KI-Lösung zu liefern, geben wir keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung oder Verfügbarkeit von KI-Inhalten.

11.6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Sie verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass das Vertrauen auf KI-Inhalte ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass:

  1. Sie für die unabhängige Überprüfung verantwortlich sind: KI bietet Erkenntnisse und Empfehlungen, die auf Forschung und bewährten Verfahren basieren, doch wir empfehlen allen Nutzern, kritische Informationen oder Empfehlungen, die aus KI-Inhalten abgeleitet wurden, unabhängig zu überprüfen, bevor sie darauf basierende Entscheidungen treffen oder Maßnahmen ergreifen, insbesondere in Bezug auf rechtliche, finanzielle, medizinische oder andere fachliche Angelegenheiten.
  2. Energage haftet nicht für Ihre Nutzung von oder Ihr Vertrauen auf KI-Inhalte. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, schließen wir jegliche Haftung für Verluste, Schäden oder Folgen aus, die sich aus Ihrem direkten oder indirekten Vertrauen auf oder der Nutzung von KI-Inhalten ergeben. Unsere Haftung unterliegt weiterhin der allgemeinen Haftungsbeschränkungsklausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.7 VERANTWORTUNGSBEWUSSTER UMGANG MIT KI-FUNKTIONEN

Wenn wir Ihnen direkten Zugang zur Nutzung KI-gestützter Funktionen (z. B. eines Chatbots oder eines generativen Tools) gewähren, erklären Sie sich damit einverstanden, dass:

  1. Sie diese Funktionen verantwortungsbewusst nutzen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
  2. Sie dürfen diese Funktionen nicht dazu nutzen, um rechtswidrige, rechtsverletzende, diffamierende oder schädliche Inhalte zu erstellen, einzureichen oder zu verbreiten.
  3. Alle Eingaben, die Sie über die Energage-Plattform in diese Funktionen einbringen, können vorbehaltlich der Energage-Datenschutzrichtlinie (https://www.energage.com/privacy/) zum Trainieren und Verbessern der zugrunde liegenden KI-Modelle verwendet werden, während alle Eingaben, die Sie über die TalentQuest-Plattform einbringen, ausschließlich in Übereinstimmung mit der TalentQuest-KI-Offenlegung (https://www.talentquest.com/privacy/ai-usage-transparency-disclosure/) erfasst, gespeichert und verwendet und nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet, es sei denn, diese Richtlinie erlaubt dies ausdrücklich.
  4. Wir behalten uns alle Rechte an den KI-Modellen, Algorithmen und den damit verbundenen vertraulichen Informationen vor. Nichts in diesem Abschnitt gewährt Ihnen Eigentumsrechte an den zugrunde liegenden Modellen.
  1. Änderungen

12.1 ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

Energage kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern, wobei die aktuellste Version auf der Energage-Website veröffentlicht wird. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, wie nach vernünftigem Ermessen von Energage festgestellt, werden wir den Kundenkontakt per E-Mail oder bei der nächsten Anmeldung in Ihrem Konto benachrichtigen. Änderungen treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Wenn eine Änderung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Sie hat und Sie der Änderung nicht zustimmen, können Sie den Vertrag kündigen, indem Sie contracts@energage.com innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung benachrichtigen. Andernfalls gilt die Änderung als von Ihnen akzeptiert.

12.2 SONSTIGE ÄNDERUNGEN

Jede Änderung dieser Vereinbarung, die nicht in den auf unserer Website angezeigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen wird, muss schriftlich erfolgen, von Ihnen und Energage unterzeichnet sein und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie diese Vereinbarung ändert.

  1. Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 STREITBEILEGUNG

Vor Einleitung jeglicher Form von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Gerichtsverfahren, professioneller Mediation oder Schiedsverfahren, verpflichtet sich jede Partei:

  1. die andere Partei über die Streitigkeit und deren Art zu informieren;
  2. der anderen Partei die Möglichkeit zu geben, etwaige Verstöße gegen diese Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen zu beheben; und
  3. mit der anderen Partei in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um die strittige Angelegenheit beizulegen.

13.2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware, und jede Partei unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Delaware, USA, in Bezug auf alle Verfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.

13.3 EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN

Keine Bestimmung dieser Vereinbarung hindert eine Partei daran, im Zusammenhang mit einem Verstoß (oder einem versuchten Verstoß) gegen diese Vereinbarung durch die andere Partei eine einstweilige Verfügung, eine Unterlassungsverfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf zu beantragen.

  1. Sonstige Bestimmungen

14.1 ABTRETUNG

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten (wobei diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf). Beide Parteien können diese Vereinbarung jedoch ohne vorherige Ankündigung an ein verbundenes Unternehmen oder gegebenenfalls an einen Rechtsnachfolger oder Erwerber im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder -konsolidierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Partei oder ihres Geschäfts, auf das sich der Gegenstand dieser Vereinbarung bezieht, abtreten. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger verbindlich. Jeder sonstige Versuch, diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung zu übertragen oder abzutreten, ist unwirksam.

14.2 GESAMTVEREINBARUNG

Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Dienstleistungsaufträge (einschließlich aller durch Verweis auf eine URL einbezogenen Dokumente) stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Energage dar und ersetzen alle anderen früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Geschäftsbedingungen, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen. Alle Geschäftsbedingungen, die in einer von Ihnen ausgestellten Bestellung oder einem ähnlichen Dokument von enthalten sind, gelten nicht für die Dienstleistungen, haben keinen Vorrang vor dieser Vereinbarung und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung; sie sind unwirksam.

14.3 HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet für eine mangelhafte Leistung, soweit diese durch Umstände verursacht wurde (z. B. Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder Terrorismus, Aufstände, staatliche Maßnahmen, Pandemien oder allgemeine Störungen des Internets), die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei lagen.

14.4 UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER

Das Verhältnis zwischen den Parteien ist das von unabhängigen Auftragnehmern und nicht das von rechtlichen Partnern, Mitarbeitern oder Vertretern der jeweils anderen Partei.

14.5 AUSLEGUNG

Die Verwendung von Begriffen wie „umfasst“, „einschließlich“, „wie“ und ähnlichen Begriffen gilt nicht als Einschränkung dessen, was sonst noch enthalten sein könnte.

14.6 KEIN VERZICHT

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf ihr Recht dar, dies zu einem späteren Zeitpunkt zu tun.

14.7 MITTEILUNGEN

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt, wenn:

  1. durch schriftliche Empfangsbestätigung bestätigt wurden, sofern sie per Post mit Empfangsbestätigung oder per Kurier versandt wurden;
  2. sie eingegangen sind, sofern sie per Post ohne Empfangsbestätigung versandt wurden; oder
  3. durch automatische Empfangsbestätigung oder elektronische Protokolle bestätigt wurden, sofern sie per E-Mail versandt wurden.

Mitteilungen an Energage sind an Energage LLC, 397 Eagleview Blvd. Ste 200, Exton, PA 19341, zu richten und mit dem Vermerk „z. Hd. Rechtsabteilung“ zu versehen oder per E-Mail an legal@energage.com zu senden. Mitteilungen an Sie können an die E-Mail-Adresse gesendet werden, die in den Kundendaten der Servicebestellung angegeben ist. Sie müssen die mit Ihrem Konto verbundenen Kontaktdaten aktuell und korrekt halten, indem Sie contracts@energage.com benachrichtigen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können Genehmigungen, Erlaubnisse, Verlängerungen und Zustimmungen per E-Mail erteilen.

14.8 RANGFOLGE

Soweit zwischen den Dokumenten, aus denen sich diese Vereinbarung zusammensetzt, Widersprüche bestehen, gilt folgende Rangfolge: Dienstleistungsauftrag, dann Allgemeine Geschäftsbedingungen.

14.9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung von dieser Vereinbarung getrennt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.

14.10 DRITTBEGÜNSTIGTE

Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung. Ihre Nutzer sind keine Drittbegünstigten Ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung.

ENDE DER BEDINGUNGEN

END OF TERMS